Wellbeing am Arbeitsplatz

Firmenfitness steuerfrei anbieten: Wie Unternehmen den Sachbezug optimal nutzen

Zuletzt aktualisiert am 1. Okt. 2026

Lesezeit: 5 Minuten
Firmenfitness als steuerfreien Sachbezug nutzen und Employer Branding durch den Benefit verbessern.

Zusätzliche Benefits neben dem Gehalt sind für Arbeitgeber das wirksamste Mittel, um Wertschätzung auszudrücken und Talente zu binden. Um Anreize für solche Sachzuwendungen zu schaffen, können Unternehmen vom steuerfreien Sachbezug Gebrauch machen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick darüber, wie Firmenfitness steuerfrei genutzt werden kann, was man unter dem steuerfreien Sachbezug versteht, wie die Abgrenzung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) verläuft und wie ein ganzheitliches Angebot mit Wellhub über reine Fitness hinausgeht.

Mitarbeiter-Benefits: Essentiell für Talenbindung und Unternehmenserfolg

In Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung suchen Top-Talente gezielt nach Arbeitgebern, die ihre Gesundheit aktiv unterstützen. Mitarbeiter-Benefits tragen nicht nur zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität bei, sondern fördern die Bindung und Produktivität bestehender Teams nachhaltig. Eine gezielte Investition in die Belegschaft senkt zudem Fehlzeiten und Krankheitskosten. Das Beste daran: Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wie Fitnessstudio-Zuschüsse oder Corporate-Wellbeing-Angebote können als Firmenfitness steuerfrei und kosteneffizient in das Vergütungspaket integriert werden.

Was versteht man unter steuerfreiem Sachbezug?

Sachzuwendungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Personal zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Form von Sachleistungen bereitgestellt werden. Der Vorteil: Der volle Wert kommt den Mitarbeitenden zugute, ohne dass hohe Abzüge durch Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Beim steuerfreien Sachbezug stellt der Gesetzgeber Unternehmen einen monatlichen Freibetrag zur Verfügung. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG liegt die Sachbezugsfreigrenze bei 50 Euro brutto pro Monat und Mitarbeitendem. Solange dieser Betrag nicht überschritten wird, bleibt die Leistung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuer- und abgabenfrei.

Welche Maßnahmen fallen unter den steuerfreien Sachbezug?

Die 50 Euro pro Monat können vom Arbeitgeber flexibel eingesetzt werden. Beliebte Sachbezüge sind:

  • Firmenfitness & Wellbeing-Mitgliedschaften (z. B. Zuschüsse zu Wellhub)
  • Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen (ohne Barauszahlungsfunktion)
  • Essensgutscheine und digitale Verpflegungszuschüsse

     

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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) vs. Sachbezug: Der Unterschied

Neben dem steuerfreien Sachbezug existiert die Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Hierüber können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei bereitgestellt werden. Allerdings knüpft der Gesetzgeber hierbei strenge Bedingungen an die Zuweisung:

  • Zertifizierungspflicht: Es werden nur zertifizierte Präventionskurse und Maßnahmen nach dem „Leitfaden Prävention“ (§ 20b SGB V) anerkannt (z. B. von der Krankenkasse zertifizierte Rückenschulungen oder Stressbewältigungskurse).
  • Keine reinen Fitness-Abos: Reguläre Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder flexible Sport-Plattformen fallen in der Regel nicht unter § 3 Nr. 34 EStG.

Fazit: Um flexible Firmenfitness oder Wellbeing Benefits steuerfrei anzubieten, greifen Unternehmen meist auf den steuerfreien Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zurück.

Was gibt es beim steuerfreien Sachbezug zu beachten?

  • Freigrenze von 50 Euro exakt einhalten: Wird die monatliche Grenze auch nur um einen Cent überschritten (z. B. 50,01 Euro), entfällt die Steuerbefreiung für den gesamten Betrag und die Leistung wird voll abgabenpflichtig.
  • Ausweis auf der Gehaltsabrechnung: Der Sachbezug muss transparent als zusätzliche Leistung auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden.
  • Zugang für alle Mitarbeitenden: Der Vorteil steht allen Angestellten zu – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (auch für Minijobber oder Teilzeitkräfte).
  • Monatsprinzip: Der Betrag muss monatlich gewährt werden und kann nicht für ein gesamtes Jahr angespart oder im Voraus als Einmalzahlung geleistet werden.

Firmenfitness steuerfrei nutzen – mit Wellhub

Ist Firmenfitness steuerlich absetzbar? Ja. Über den monatlichen Sachbezug von 50 Euro lässt sich der Arbeitgeberzuschuss für Wellbeing-Programme steuerfrei verrechnen, sofern das Budget nicht bereits für andere Zwecke (wie Tankgutscheine) ausgeschöpft ist. 

Hinweis: Spezifische steuerrechtliche Detailfragen sollten immer direkt mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Warum Firmenfitness mit Wellhub weiter geht als klassischer Sport

Klassische Firmenfitness deckt oft nur den Besuch im Studio nebenan ab. Moderne Teams benötigen jedoch mehr als reine körperliche Fitness: 89 % der Mitarbeitenden erbringen laut dem Work-Life-Wellbeing Report von Wellhubbessere Leistungen, wenn sie ihr holistisches Wohlbefinden priorisieren.

Wellhub verbindet Firmenfitness mit einem ganzheitlichen Corporate Wellbeing Programm, das auf 5 Säulen basiert:

  1. Fitness & Bewegung: Zugang zu über 14.000 Sport- und Wellnesspartnern in Deutschland (von Fitnesstudios über Yoga-Studios bis hin zu Padel, Schwimmbädern, Sauna oder HiiT).

  2. Achtsamkeit & Meditation: Kostenloser Zugang zu führenden Wellbeing Apps wie Calm oder Headspace.

  3. Mentale Gesundheit & Therapie: Virtuelles Coaching und Psychotherapie-Angebote direkt über die Plattform.

  4. Ernährung: Digitale Ernährungsberatung und Apps wie Lifesum für gesunde Essgewohnheiten.

  5. Schlaf & Erholung: Tools und Routinen zur Regeneration und Schlafverbesserung.

Dank der gestaffelten Mitgliedschaften und Preise (von Digital komplett kostenlos über Starter ab 9,99 €/Monat bis hin zu Diamond ab 199,99 €) zahlen Mitarbeitende nur das, was zu ihren Bedürfnissen passt – während Arbeitgeber den Zuschuss perfekt im Rahmen des 50-Euro-Sachbezugs steuern können.

Die Vorteile der Wellhub Firmenmitgliedschaft auf einen Blick

  • Steuerlich optimiert: Firmenfitness einfach und abgabenfrei über den 50-Euro-Sachbezug nutzen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

  • Holistischer Wellbeing-Ansatz: Ein einziges Abo deckt Bewegung, mentale Gesundheit, Schlaf und Ernährung ab.

  • Höhere Beteiligung & Engagement: Flexibel anpassbar an Homeoffice, Pendler und Mitarbeitende im Büro – inklusive Zugang zu Top-Apps und weltweit über 100.000 Partner-Studios.

  • Messbarer Business-ROI: Laut Wellhub-Studien verzeichnen 91 % der Unternehmen eine höhere Produktivität und 87 % gesunkene Gesundheitskosten durch den Einsatz von Wellbeing-Programmen.

  • Employer Branding & Recruiting: Starke Differenzierung im Wettbewerb um gefragte Talente.

     

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Firmenfitness steuerfrei – Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie lässt sich Firmenfitness steuerfrei als Mitarbeiter-Benefit nutzen?

Firmenfitness kann über den monatlichen steuerfreien Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von Arbeitgebern komplett steuer- und abgabenfrei bezuschusst werden. Solange die Sachbezugsfreigrenze von maximal 50 Euro brutto pro Monat und Mitarbeitendem für alle Sachleistungen (wie Sportzuschüsse oder Gutscheine) nicht überschritten wird, fallen weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben an.

Was ist der Unterschied zwischen dem 50-Euro-Sachbezug und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 3 Nr. 34 EStG?

Der Hauptunterschied liegt in den rechtlichen Vorgaben und der Flexibilität:

  • Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG): Erlaubt bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei, gilt aber ausschließlich für zertifizierte Präventionskurse nach § 20b SGB V (z. B. zertifizierte Rückenschule). Reine Fitnessstudio-Abos sind hier ausgeschlossen.
  • Steuerfreier Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG): Ermöglicht bis zu 50 Euro pro Monat (600 Euro/Jahr) und kann flexibel für reguläre Fitness-, Sport- und Wellbeing-Mitgliedschaften (wie Wellhub) genutzt werden.

Welche Regeln müssen Unternehmen beim 50-Euro-Sachbezug für Fitness-Benefits beachten?

Damit der Zuschuss für Corporate-Wellbeing-Angebote steuerfrei bleibt, müssen Arbeitgeber vier Kernkriterien einhalten:

  1. Strikte Freigrenze: Die Grenze von 50,00 € pro Monatszeitraum darf nicht überschritten werden (bereits ab 50,01 € wird der Gesamtwert voll steuerpflichtig).
  2. Lohnabrechnung: Der Vorteil muss transparent als zusätzliche Sachleistung auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden.
  3. Gleichbehandlung: Das Benefit steht allen Angestellten zu (inkl. Teilzeitkräften und Minijobbern).
  4. Monatsprinzip: Der Betrag muss monatlich gewährt werden und kann nicht für ein ganzes Jahr angespart oder im Voraus ausgezahlt werden.

Warum lohnt sich ein ganzheitliches Wellbeing-Angebot wie Wellhub gegenüber einzelnen Studio-Abos?

Moderne Corporate Wellbeing-Mitgliedschaften decken über den reinen Sport hinaus ein holistisches Gesundheitsspektrum ab. Wellhub basiert beispielsweise auf 5 Säulen: Fitness & Bewegung (Zugang zu über 14.000 Partnern in Deutschland), Achtsamkeit & Meditation (z. B. Headspace, Calm), Mentale Gesundheit/Therapie, Ernährung sowie Schlaf & Regeneration. Arbeitgeber profitieren durch messbare Ergebnisse: Studien zeigen bei 91 % der Unternehmen eine höhere Produktivität und bei 87 % gesunkene Krankheitskosten.


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Wellhub Editorial Team

Das Redaktionsteam von Wellhub unterstützt Personalverantwortliche bei der Förderung des Wohlbefindens ihrer Mitarbeitenden. Unsere Studien, Trendanalysen und hilfreichen Anleitungen liefern ihnen die nötigen Werkzeuge, um das Wohlbefinden ihrer Belegschaft in der heutigen, sich schnell verändernden Berufswelt zu verbessern.


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